- Beratung und außergerichtliche Tätigkeit
Je nach Bedarf beraten wir Sie lediglich, z.B. vor dem Abschluss eines komplizierten Erb- oder Ehevertrages. Sollte es notwendig werden korrespondieren oder verhandeln in Ihrem Namen mit den Gegnern.
Sollte zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche eine Klage erforderlich sein, dann vertreten wir Sie vor Gericht. Sollten Sie verklagt worden sein, dann verteidigen wir Sie und wehren unberechtige Forderungen ab. Wir können Sie vor allen Gerichten Deutschlands vertreten, mit Ausnahme des Bundesgerichtshofs.
- Keine Überraschungen bei den Kosten
Wir berechnen Ihnen auf Wunsch bereits beim ersten Gespräch die voraussichtlichen Kosten unserer Leistungen. Wir informieren Sie gegebenenfalls auch über die Möglichkeiten finanzieller Hilfen für die Prozessführung, etwa durch Prozeßkostenhilfe, oder durch eine Prozessfinanzierung.
- Sie sind rechtsschutzversichert? - wir übernehmen den Schriftverkehr mit der Versicherung
Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann übernehmen wir für Sie die Deckungsanfrage. Wir führen routinemäßig den gesamten Schriftverkehr und rechnen unser Honorar direket mit der Versicherung ab. |