Kindergeld steht nicht dem Kind, sondern beiden Eltern zur Entlastung zu.
1.) minderjähriges Kind
Beim minderjährigen Kind wird das Kindergeld an den betreuenden Elternteil ausbezahlt. Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist hälfig zu teilen. Das geschieht über den Kindesunterhalt. Zuerst wird der Unterhalt berechnet. Beim Unterhaltszahler wird dann die Hälfte des Kindergelds vom zu zahlenden Unterhalt abgezogen.
2.) volljähriges Kind
Das Kindergeld ist an Volljährige auszuzahlen. Bei volljährigen Kindern wird das Kindergeld dann bei der Unterhaltsberechnung voll auf den Unterhaltsbedarf angerechnet. |