Als Trennungsunterhalt wird der Unterhalt bezeichnet, der ein Ehegatte dem anderen während der Trennungszeit bezahlen muss. Der Ehegatte, der über das höhere Einkommen verfügt muss dem anderen Trennungsunterhalt bezahlen.
Anspruch auf Trennungsunterhalt besteht nur vom Zeitpunkt der Trennung bis zur Ehescheidung. Wie lange die Trennung bereits andauert, ist nicht relevant. Nach der Ehescheidung kann ein Anspruch auf Nachehelichen Unterhalt (Geschiedenenunterhalt) bestehen.
Für die Höhe des Unterhalts kommt es darauf an, was der andere Ehegatte verdient. Um den Verdienst zu ermitteln hat man einen Auskunftsanspruch, der auch gerichtlich durchgesetzt werden kann. Kennt man die Einkünfte, dann kann die Höhe des Unterhalts berechnet werden.
Dem Unterhaltszahler muss ein Mindesbetrag zum Leben verbleiben, der sog. Selbstbehalt. |