1.) Wer erbt
Wenn ein Testament vorhanden ist, dann tritt die gesetzliche Erbfolge nicht ein. Es erben nur diejenigen, die im Testament benannt wurden.
Eine Ausnahme bilden die so genannten Pflichtteilsberechtigten. Sie bekommen etwas, auch wenn Sie enterbt wurden. Sie haben Anspruch auf den sog. Pflichtteil.
2.) Form
Will der Erblasser ein Testmant errichten, dann stehen ihm bezüglich der Form 2 Möglichkeiten zur Verfügung. Am häufigsten ist das eigenhändige Testament (vom Erblasser handschriftlich geschrieben). Daneben besteht die Möglichkeit, das Testament vor einem Notar zu errichten. Natürlich kann der Erblasser auch ein eigenhändiges Testament mit vorheriger Beratung eines Rechtsanwalts errichten.
3.) Inhalt
Bezüglich des Inhalts kann der Erblasser im Testament bestimmten, wie er sein Erbe verteilen will. So kann er beispielsweise bestimmte Personen als Erbe einsetzen. Er kann Vermächtnisse anordnen, indem er Personen bedenkt, die nicht Erben werden sollen. Er kann bestimmte Auflagen treffen, z.B. über die Grabpflege. Er kann die Verfügungsmöglichkeit des/- oder der Erben über den Nachlass beschränken oder erweitern. |