Entstehen dem Betriebsrat bei der gerichtlichen Verfolgung oder Verteidigung seiner Rechte Kosten muss der Arbeitgeber die Kosten übernehmen, wenn die Führung des Rechtsstreits erforderlich ist.
Vom Arbeitgeber zu erstatten können auch Anwaltskosten sein, die anfallen, wenn ein Rechtsanwalt vom Betriebsrat zur Durchsetzung betriebsverfassungsrechtlicher Rechte eingeschaltet wird oder wenn er mit der außergerichtlichen Vertretung des Betriebsrates gegenüber der Firmenleitung mit dem Ziel beauftragt wird, eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden und eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen.
Von Kosten der Rechtsverfolgung, die dem Betriebsrat oder einem Mitglied in amtlicher Eigenschaft in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten zur Rechtsverfolgung oder zur Rechtsverteidigung entstehen, insbesondere Rechtanwaltsgebühren, wenn der Betriebsrat ihn aufgrund eines ordnungsgemäßen Beschlusses mit seiner Vertretung beauftragt hat, hat der Arbeitgeber den Betriebsrat freizustellen.
Der Betriebsrat hat gegen den Arbeitgeber einen Anspruch auf Freistellung von den Kosten. Wird der Freistellungsanspruch an einen Rechtsanwalt abgetreten abgetreten, wandelt er sich in einen Zahlungsanspruch um. |