"Nur wer sich durch einen Anwalt vertreten lässt, hat im Schadensfall die besten Karten. Versicherungen haben bei der Schadensabwicklung das eigene Interesse im Auge und nicht das des Geschädigten," so die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein. Oftmals werde übersehen, dass es sich bei der gegnerischen Versicherung um die gegnerische Partei handele, die ausschließlich den eigenen Interessen diene. Versicherungen würden Schäden zwar schnell regulieren, doch beziehe sich dies meistens auf den Blechschaden. "Aus Unkenntnis wird dann oft auf Ansprüche, wie beispielsweise Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall und den Minderwert eines Fahrzeugs nach dem Unfall verzichtet".
Seien Sie daher unbedingt auf der Hut, wenn Ihnen als Geschädigter die Versicherung eine unkomplizierte Schadensabwicklung anbietet. Manche Versicherungen bieten Ihren Versicherten besondere Dienstleistungen an, z. B. Telefon-Hotlines für Geschädigte. Die Versicherungen verfolgen hiermit auch das Ziel, die Schadensregulierung selbst in die Hand zu nehmen. Es soll insbesondere vermieden werden, dass sich der Geschädigte der Hilfe eines Rechtsanwalts bedient.
Wegen des "Prinzips der Waffengleichheit" haben Sie daher nicht nur grundsätzlich Anspruch darauf, einen Rechtsanwalt mit der Durchsetzung Ihrer Forderungen zu beauftragen. Sie haben außerdem Anspruch darauf, die dabei entstehenden Kosten auch noch von dem Ersatzpflichtigen ersetzt zu bekommen. |