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Ich habe eine Geldstrafe bekommen. Werden diese in das polizeiliche Führungszeugnis aufgenommen.
 

Es kommt erst einmal auf die Höhe an. Nur Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten werden in das Führungszeugnis aufgenommen. Das gilt allerdings nur bei Erstverurteilungen. Sind sonst noch Eintragungen im Strafregister vorhanden, wird jede weitere Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen.

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