Es kommt erst einmal auf die Höhe an. Nur Geldstrafen von mehr als 90 Tagessätzen und Freiheitsstrafen von mehr als 3 Monaten werden in das Führungszeugnis aufgenommen. Das gilt allerdings nur bei Erstverurteilungen. Sind sonst noch Eintragungen im Strafregister vorhanden, wird jede weitere Verurteilung in das Führungszeugnis aufgenommen. |