Die Verteidigung gegen Straftaten ist grundsätzlich nicht rechtsschutzversichert.
Ausnahmen bestehen beim Verkehrsrechtsschutz. Hier ist die Verteidigung gegen fahrlässig begangene Straftaten versichert.
Beispiel: Sie haben einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem Personen verletzt wurden. Ihnen wird fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs vorgeworfen. Die Kosten der Strafverteidigung wird von der Rechtsschutzversicherung übernommen, wenn Sie Verkehrsrechtsschutz haben.
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