Bei besonders schwerwiegenden Verstößen gegen verkehrsrechtliche Vorschriften kann die Verwaltungsbehörde, oder das Gericht, in seiner Bußgeldentscheidung neben der Geldbuße ein Fahrverbot anordnen. Die Dauer des Fahrverbots kann von einem bis zu drei Monaten betragen.
Fahrverbote sieht der Bußgeldkatalog in der Regel vor bei:
1.) Geschwindigkeitsübertretungen
- Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um mehr als 30 km/h und außerorts um mehr als 40 km/h.
- wer innerhalb eines Jahres zweimal oder öfter die zulässige Höchstgeschwindigkeit mehr als 25 km/h überschritten hat.
2.) bei einem qualifizierten Rotlichtverstoß
länger als 1 Sekunde Rotlicht
3.) mehr als 5 Promille Blutalkohol
4.) gefährliches Überholen und Spurwechsel
5.) Verstöße gegen zu geringen Sicherheitsabstand
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