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Zugewinnausgleich - ist was und geht wie?
 

Während einer Ehe wird von beiden Ehegatten Vermögen erwirtschaftet. In der Praxis erwirtschaftet ein Ehegatte mehr Vermögen als der andere, weil er z.B. keine Kinder betreut und in dieser Zeit arbeiten und Vermögen bilden kann. Dieser Vermögenszuwachs in der Ehe wird als Zugewinn bezeichnet. Nach dem Gesetz sollen beide Ehegatten zu gleichen Teilen am Zuwachs des Vermögens beteiligt sein. Aus diesem Grund ist bei der Ehescheidung eine Verteilung bzw. ein Ausgleich des Vermögens durchzuführen. Das nennt man Zugewinnausgleich.

Betroffen sind Ehegatten, die im sog. gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben. Im Güterstand der Zugewinngemeinschaft leben alle, die keinen notariellen Ehevertrag haben.

Der Zugewinn ist der Vermögenszuwachs eines Ehegatten während der Ehe. Bei der Zugewinngemeinschaft sind und bleiben die Vermögen von Frau und Mann getrennt. Jeder Ehegatte ist und bleibt Eigentümer seines Vermögens. Der Zugewinn ist sein Endvermögen minus Anfangsvermögen.

Für jeden Ehegatten muss also sein Anfangs- und Endvermögen ermittelt werden. Das Anfangsvermögen ist das Vermögen eines Ehegatten bei der Heirat. Das Endvermögen ist das Vermögen eines Ehegatten bei der Scheidung. Kennt man Anfangs- und Endvermögen, dann kann für beide Ehegatten der Zugewinn ermittelt werden.

Der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, kann vom anderen einen Ausgleich verlangen. Der Ausgleich erfolgt durch Zahlung eines Geldbetrages. Der Betrag ist die Häfte dessen, was ein Ehegatte mehr als der andere erwirtschaftet hat.

Berechnungsbeispiel: Der Mann hat ein Endvermögen von 100.000 € und ein Anfangsvermögen von 10.000 €. Die Frau hat ein Endvermögen von 70.000 € und ein Anfangsvermögen von 50.000 €. Wer muss wem wie viel Zugewinnausgleich bezahlen?

Mann

Endvermögen 100.000 €

- Anfangsvermögen 10.000 €

= 90.000 € Zugewinn

Frau

Endvermögen 70.000 €

- Anfangsvermögen 50.000 €

= 20.000 € Zugewinn

 

Dann wird der Überschuss errechnet:

90.000 € größerer Zugewinn Mann

- 20.000 € geringerer Zugewinn Frau

= 70.000 € Zugewinnüberschuss Mann

Beide sollen vom Überschuss gleich viel erhalten. Deshalb ist wie folgt zu rechnen:

70.000 € Zugewinnüberschuss /:2 = 35.000 €

Der Mann muss an seine Frau 35.000 € Zugewinnausgleich bezahlen.

 

Nicht in der Berechnung, sondern in der Ermittlung des Vermögens liegen die Probleme in der Praxis. Wie sind einzelne Vermögensgegenstände wie z.B. Grundstücke oder Lebensversicherungen zu bewerten? Wie werden Schulden berücksichtigt? Wie sind Schenkungen und Erbschaften zu berücksichtigen? Wie ist beim Anfangsvermögen die Geldentwertung auszugleichen?

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