Den Pflichtteil kann beanspruchen wer enterbt wurde. Enterbt kann man z.B. in einem Testament werden. Nicht völlig enterbt werden können die Pflichtteilsberechtigten. Zu den Pflichtteilsberechtigten gehören nahe Verwandte wie z.B. die Kinder, Ehegatte, Lebenspartner und die Eltern des Verstorbenen. Sie haben Anspruch auf den Pflichtteil. Sie erhalten die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils. Sie können ihren Pflichtteil von den Erben nur in Geld ausbezahlt verlangen.
Bsp. Der Erblasser hinterlässt 4 Kinder, Stefan, Simon, Tanja und Tamara. Seinen Sohn Stefan hat er in seinem Testament enterbt. Der Nachlass hat einen Wert von 100.000 €.
Sohn Stefan gehört zu den Pflichtteilsberechtigten. Er kann seinen Pflichtteil verlangen. Wäre Stefan nicht enterbt worden, würde er nach der gesetzlichen Erbfolge zu 1/4 erben, also 25.000 € bekommen. Stefan kann von seinen Geschwistern die Hälfte seines gesetzlichen Erbteils fordern. Er kann einen Betrag von 12.500 € verlangen.
Der Pflichtteilsanspruch verjährt relativ schnell, nämlich innerhalb von 3 Jahren. |