DIE ANWÄLTE
Uwe Melzer
Gerd Kempner
LEISTUNGSSPEKTRUM
Arbeitsrecht
Erbrecht
Familienrecht
Mietrecht
Ordnungswidrigkeiten
Strafrecht
Straßenverkehrsrecht
INFOS
Veröffentlichungen
Presseberichte
Veranstaltungen
aktuelle Rechtsthemen
KONTAKT


 
<< Zurück
Verkehrsunfall im Ausland
 

Häufig ergibt sich die Notwendigkeit der Beratung zu Sanktionen bei Verkehrsverstößen im Ausland.

Eine im Ausland begangene Ordnungswidrigkeit nach § 24 a Abs. 1 StVG kann im Inland nicht verfolgt werden (§ 5 OWiG). Jedoch kann ein von einem Deutschen im Ausland begangenes Trunkenheitsvergehen auch im Inland grds. verfolgt werden.


Die 4. KH-Richtlinie  regelt die Abwicklung des Straßenverkehrsunfalls, den ein Geschädigter im Ausland erleidet. Die durch die 4. KH-Richtlinie eingeführte Institution des Schadenregulierungsbeauftragten ist zuständig für Straßenverkehrsunfälle, die sich im jeweiligen Ausland zugetragen haben. Insoweit unterscheidet sich diese Institution vom »Grüne-Karte-System«

<< Zurück
© 2009 Melzer & Kempner     [ Startseite ] [ Impressum / Datenschutz ]     Webdesign migDESIGN | Programmierung Aselio