Eine Freiheitsentziehung ist immer eine äußerst schwere psychische Belastung. Diese Ausnahmesituation macht für Verhaltensfehler besonders anfällig. Deshalb sollte man wissen, wie man sich richtig verhält.
Spätestens am Tag nach der Festnahme muss der Festgenommende dem Haftrichter vorgeführt werden. Der Richter entscheidet dann, ob ein Haftbefehl erlassen wird und der Festgenommene in Untersuchungshaft kommt, oder ob er freigelassen wird.
So verhalte ich mich richtig:
1.) zur vorgeworfenen Tat schweigen
Sie haben das Recht zum Tatvorwurf zu schweigen. Machen Sie keine Aussage zu der ihnen vorgeworfenen Tat, auch wenn Ihnen der Tatvorwurf völlig unbegründet erscheint. Angaben zu ihrer Person können Sie machen.
Häufiger Fehler! oft meinen Beschuldigte die Polizei, oder den Haftrichter von ihrer Unschuld überzeugen zu müssen, oder eine Aussage zum Tatvorwurf könnte ihnen die sofortige Freilassung bringen. Das ist ein Irrtum, denn Sie wissen überhaupt nicht, was bislang gegen Sie ermittelt wurde. Es besteht daher die Gefahr, dass sie eine für Sie nachteilige Aussage machen.
2.) Strafverteidiger beauftragen
Sie haben das Recht einen Anwalt anzurufen und zu beauftragen. Ihr Verteidiger wird ihre Rechte wahrnehmen und mit Ihnen die richtige Vorgehensweise besprechen.
Häufiger Fehler! der Beschuldigte denkt die Angelegenheit wird sich von selbst regeln/ erledigen. |