Bei der Verhaftung liegt bereits ein Haftbefehl vor.
Eine Freiheitsentziehung ist immer eine äußerst schwere psychische Belastung. Diese Ausnahmesituation macht für Verhaltensfehler besonders anfällig. Deshalb sollte man wissen, wie man sich richtig verhält:
1.) Haftbefehl zeigen lassen
Lassen Sie sich den Haftbefehl zeigen. Dadurch erfahren Sie welche Straftat ihnen vorgeworfen wird und welcher sog. Haftgrund besteht.
2.) zur vorgeworfenen Straftat schweigen
Sie haben das Recht zu schweigen. Schweigen kann Ihnen nicht zum Nachteil ausgelegt werden. Machen Sie keine Aussage, auch wenn Ihnen der Tatvorwurf völlig unbegründet erscheint.
Häufiger Fehler: oft meinen Beschuldigte die Polizei von ihrer Unschuld überzeugen zu müssen, oder eine Aussage zum Tatvorwurf könnte ihnen die sofortige Freilassung bringen. Dies ist ein Irrtum. Sie wissen nicht, was bislang gegen Sie ermittelt wurde. Es besteht daher die Gefahr, dass Sie eine für sie nachteilige Aussage machen.
3.) Strafverteidiger beauftragen
Das Verfahren wird sich nicht von selbst erledigen. Sie dürfen telefonieren. Beauftragen Sie einen Verteidiger. Er wird ihre Rechte wahrnehmen. Er wird Sie in der Haft besuchten, wird Akteneinsicht nehmen und Ihnen dann raten, wie Sie sich weiter verhalten sollen.
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