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Hausdurchsuchung - wie soll ich mich verhalten?
 

Durchsuchungen werden nicht vorher angekündigt und finden in der Regel früh am Morgen statt. Es wird kein Strafverteidiger anwesend sein, um Sie vor Fehlern zu schützen. Deshalb sollte man wissen, wie man sich bei einer Wohnungsdurchsuchung richtig verhält.

1.) Die Durchsuchung kann nicht verhindet werden

Eine Wohnungsdurchsuchung kann nicht dadurch verhindert werden, dass man die Tür nicht öffnet. Die Polizeibeamten werden sich Zutritt verschaffen. Lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss zeigen und lesen ihn durch. Dadurch erfahren sie welche Straftat ihnen vorgeworfen, nach was gesucht wird und welche Räume durchsucht werden dürfen.

2.) Soll ich die Sachen herausgeben, nach denen gesucht wird?

Es besteht keine Pflicht sich an der Durchsuchung seiner Wohnung zu beteiligen. Man kann allerdings die Wohnungsdurchsuchung verhindern, indem man freiwillig herausgibt, wonach gesucht wird. Sie haben in der Regel mit erfahrenen Spezialisten zu tun, die wissen wo was zu suchen ist. Was auf jeden Fall gefunden werden wird, sollte herausgegeben werden. Damit vermeidet man, dass die Wohnung völlig durchwühlt und Schäden angerichtet werden. Damit können auch sog. "Zufallsfunde" vermieden werden. Das sind Funde, nach denen gar nicht gesucht wird und es besser gewesen wäre, man hätte sie nicht gefunden, weil sie aus einer anderen Straftat stammen. Bsp: gesucht wird nach Diebesgut, zufällig gefunden werden Betäubungsmittel.

3.) zur Straftat schweigen

Sie sollten während einer Wohnungsdurchsuchung zu der Ihnen vorgeworfenen Straftat schweigen. Eine Vernehmung wird bei der Durchsuchung nicht stattfinden. Ihre Äußerungen während der Durchsuchung können später gegen sie verwendet werden. Sie haben das Recht zu schweigen. Darüber werden sie in der Regel von den Polizeibeamten gleich belehrt. Es besteht jedoch die Gefahr, dass sie in der Aufregung die Belehrung überhören.

4.) Während der Durchsuchung: Ruhe bewahren!

Ruhe bewahren! Gewaltätiges Verhalten gegen Polizeibeamte muss vermieden werden. Wer den Polizeibeamten z.B. den Zutritt zur Wohnung mit Gewalt verwehrt, oder sie angreift, kann wegen Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte bestraft werden.

Kein blinder Aktionismus. Wer während der Durchsuchung versucht, Beweismittel zu verstecken, oder zu vernichten, läuft Gefahr in Untersuchungshaft zu kommen. Man könnte darin eine sog. Verdunkelungsgefahr unterstellen. Das ist ein sog. Haftgrund.

5.) Protokoll und Beschlagnahmeverzeichnis prüfen

Die Durchsuchung wird protokolliert. Widersprechen Sie der Durchsuchung im Durchsuchungsbericht.

Bei Wohnungsdurchsuchungen kommte es häufig zu Beschlagnahmen. Über Beschlagnahmen wird ein sog. Beschlagnahmeverzeichnis aufgenommen. Es enthält eine Auflistung der beschlagnahmten Gegenstände. Prüfen sie, ob dieses Verzeichnis richtig aufgenommen wurde.

6.) Darf ich einen Strafverteidiger anrufen?

Sie dürfen telefonieren und sich frei bewegen.

Das Ermittlungsverfahren wird sich nicht von selbst erledigen, wenn der Tatverdacht so hoch ist, dass vom Gericht ein Durchsuchunsbeschluss erlassen wird. Spätestens jetzt sollte ein Strafverteidiger eingeschaltet werden.

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