RA Uwe Melzer
RA Gerd Kempner

Veranstaltungen

2026

07.10.2026 – 10:00 Uhr IHK Reutlingen Hindenburgstr 54 72762 Reutlingen RA Uwe Melzer

Vortrag zum Treffen aller IHK Personalräte in Baden-Württemberg

Vortrag „personalvertretungsrechtliche Abmahnung“ (Abmahnung der Dienststellenleitung durch den Personalrat) und aktuelle Fragestellungen zum Treffen der Personalrätinnen und Personalräte sämtlicher baden-württembergischen Industrie- und Handelskammern am 07.10.2026 in Reutlingen

07.05.2026 Evangelische Akademie Bad Boll Akademieweg 11 73087 Bad Boll RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung für Schwerbehindertenvertretungen

Das Seminar ist eine Kooperation der Evangelischen Akademie Bad Boll mit der Hauptschwerbehindertenvertretung am Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg.
Es werden aktuelle Entscheidungen und Entwicklungen in der Rechtsprechung zum Schwerbehindertenrecht vorgestellt und interaktiv besprochen. 
Mit einem vertieften Einblick in die Aufgaben und Unterstützungsmöglichkeiten des Inklusions- und Integrationsamts beginnt unsere Tagung.
Dann rücken die SBV-Wahlen 2026 in den Fokus: Welche gesetzlichen Vorgaben gelten, welche Aufgaben und Herausforderungen treten für uns auf und wie lassen sie sich lösen?
Im Zeichen der Rechtsprechung steht der zweite Tag: Rechtsanwalt Uwe Melzer präsentiert einen umfassenden Überblick über aktuelle Entscheidungen, zeigt deren Konsequenzen für die tägliche SBV-Arbeit auf und beantwortet konkrete Fragen der Tagungsgäste. Am Nachmittag vertieft ein praxisorientierter Workshop das Thema „Inklusive Betriebe“ und lädt dazu ein, gute Beispiele, Strategien und Gestaltungsmöglichkeiten für mehr Inklusion im Arbeitsleben kennenzulernen und weiterzuentwickeln. 

2025

07.10.2025 – 18:00 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart – Raum Lilo Hermann Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Arbeitszeugnis - Vortrag von RA Uwe Melzer

Referent: Uwe Melzer, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Teilnahmebedingungen: die Teilnahme ist kostenlos und für alle offen Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Das Arbeitszeugnis ist im Personalwesen eine Urkunde, die die Arbeitgeberin der Arbeitnehmer* bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses in Schrift­form auszustellen hat. Zeugnisse geben einerseits der Beurteilten ein Feedback zu vorangegangenen Leistungen und sind andererseits eine wichtige Grundlage etwa bei der Bewerbung zwecks Einstellung bei anderen Arbeitgebern. Das Arbeitszeugnis dient dem Fortkommen der Arbeitnehmern und muss daher aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers von Wohlwollen getragen sein. Diese Pflicht führte und führt zu einer verklausulierten Sprache, die nicht immer leicht zu verstehen ist. Was bedeutet was, und worauf haben wir ein Recht? Licht ins Dunkel bringt wie immer RA Uwe Melzer.

Veranstalter: ver.di Bezirk Stuttgart

2024

06.03.2024 – 18:00 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstösse aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber (Whistelblower) übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen, und sie davor abschrecken könnten. Was bedeutet das für uns als Arbeitnehmer*innen, wie gehen wir vor, und wohin wenden wir uns? Licht ins Dunkel bringt wie immer RA Uwe Melzer.

21.02.2024 – 18:00 Uhr Ver.di - Webinar - ONLINE – Online-Vortrag ver.di-Bezirk Stuttgart und OV Ludwigsburg RA Uwe Melzer

Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als Erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstösse aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeber (Whistelblower) übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen, und sie davor abschrecken könnten. Was bedeutet das für uns als Arbeitnehmer*innen, wie gehen wir vor, und wohin wenden wir uns? Licht ins Dunkel bringt wie immer RA Uwe Melzer.

2023

15.03.2023 – 17:00 Uhr Ver.di - Webinar - ONLINE – Online-Vortrag mit Webex ver.di-Bezirk Stuttgart RA Uwe Melzer

Arbeitsrecht - Abmahnung

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, wird der Arbeitnehmer häufig abgemahnt. An die Wirksamkeit einer Abmahnung werden von der Rechtsprechung Anforderungen gestellt und eine Abmahnung kann, sobald sie in die Personalakte gelangt, das berufliche Fortkommen behindern - unabhängig davon, ob sie wirksam ist oder nicht. Die Abmahnung ist an verschiedene formale Voraussetzungen gebunden. Der Vorwurf gegenüber dem Arbeitnehmer sollte hinreichend bestimmt sein. Viele Tarifverträge beinhalten die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung anzuhören. Was ist eine berechtigte und was eine unberechtigte Abmahnung? Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen, um gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen? Was kann bei einer an sich berechtigten Abmahnung unternommen werden? Die rechtliche Einordnung der Abmahnung und die Handlungsmöglichkeiten eines Arbeitnehmers gegen eine Abmahnung werden in diesem Vortrag dargestellt.

2022

10.11.2022 – 14:00 Uhr Ver.di - Webinar - ONLINE - Online-Vortrag mit Webex ver.di-Bezirk Stuttgart RA Uwe Melzer

Homeoffice und Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert und Aktuelles zum Homeoffice vorgestellt.
Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, auch um sich vor der Pandemie zu schützen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice auch über die Corona Pandemie hinaus? Wie die Arbeitszeit über den Tag verteilt ist, kann ich in der Regel frei wählen; muss ich die geleistete Arbeitszeit nachweisen? Wie werden im Homeoffice die Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz eingehalten und welche Haftungsprobleme können auftauchen? Sind neue oder geänderte Dienst- und Betriebsvereinbarungen erforderlich? Solche und weitere Themen werden im Vortrag diskutiert.

25.05.2022 – 17:00 Uhr Stuttgart - Gewerkschaftshaus - Raum 3+4 oder Online als Webinar Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Abmahnung - Was kann ich gegen eine Abmahnung tun?

Bevor eine Kündigung ausgesprochen wird, wird der Arbeitnehmer häufig abgemahnt. An die Wirksamkeit einer Abmahnung werden von der Rechtsprechung Anforderungen gestellt  und eine Abmahnung, sobald sie in die Personalakte gelangt -unabhängig davon, ob sie wirksam ist oder nicht- kann das berufliche Fortkommen behindern kann. Die Abmahnung ist an verschiedene formale Voraussetzungen gebunden. Der Vorwurf gegenüber dem Arbeitnehmer sollte hinreichend bestimmt sein. Viele Tarifverträge beinhalten die Pflicht des Arbeitgebers, den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Abmahnung anzuhören.
Die Abmahnung erfüllt als Vorstufe zu einer Kündigung zwei Funktionen. Zum einen die Rügefunktion und zum anderen die Warnfunktion. Mit der Rügefunktion wird dem Arbeitnehmer sein vertragswidriges Verhalten vor Augen geführt. Durch die Warnfunktion soll dem Arbeitnehmer deutlich gemacht werden, dass sein Verhalten, so es sich wiederholen sollte, zu einer Kündigung führen kann.
Was ist eine  berechtigte und was eine unberechtigten Abmahnung?.
Welche Handlungsmöglichkeiten bestehen um gegen eine unberechtigte Abmahnung vorzugehen? Was kann bei einer an sich berechtigten Abmahnung unternommen werden?
Die rechtliche Einordnung der Abmahnung und die Handlungsmöglichkeiten eines Arbeitnehmers gegen eine Abmahnung werden in diesem Vortrgag dargestellt.

11.04.2022 – 09:00 Uhr Wüstenrot & Württembergische 71638 Ludwigsburg RA Uwe Melzer

Inhouse-Seminar (§ 37 Abs. 6 BetrVG) „Betriebsverfassung: Einführung, Überblick, Auffrischung und Vertiefung

3-tägiges Grundseminar über das BetrVG

16.03.2022 – 17:30 Uhr Ver.di - Webinar - ONLINE - Online-Vortrag mit Webex – ver.di-Ortsverein Ludwigsburg RA Uwe Melzer

Homeoffice und Aktuelle Rechtsprechung im Arbeitsrecht

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert und Aktuelles zum Homeoffice vorgestellt.
Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, auch um sich vor der Pandemie zu schützen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice auch über die Corona Pandemie hinaus? Wie die Arbeitszeit über den Tag verteilt ist, kann ich in der Regel frei wählen; muss ich die geleistete Arbeitszeit nachweisen? Wie werden im Homeoffice die Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz eingehalten und welche Haftungsprobleme können auftauchen? Sind neue oder geänderte Dienst- und Betriebsvereinbarungen erforderlich? Solche und weitere Themen werden im Vortrag diskutiert.

2021

25.03.2021 – 14:00 Uhr V.erdi - Webinar - ONLINE – Online-Vortrag mit Webex ver.di-Bezirk Stuttgart RA Uwe Melzer

Homeoffice - Arbeitsrechtliche Informationen

 

Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, auch um sich vor der Pandemie zu schützen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice? Wie die Arbeitszeit über den Tag verteilt ist, kann ich in der Regel frei wählen; muss ich die geleistete Arbeitszeit nachweisen? Wie werden im Homeoffice die Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz eingehalten und welche Haftungsprobleme können auftauchen? Sind neue oder geänderte Dienst- und Betriebsvereinbarungen erforderlich? Solche und weitere Themen werden im Vortrag diskutiert.

16.03.2021 – 17:30 Uhr Ver.di - Webinar - ONLINE – Online-Vortrag mit Webex ver.di-Ortsverein Ludwigsburg RA Uwe Melzer

Homeoffice - Arbeitsrechtliche Informationen

Immer mehr Beschäftigte arbeiten im Homeoffice, auch um sich vor der Pandemie zu schützen. Gibt es einen Rechtsanspruch auf Homeoffice? Wie die Arbeitszeit über den Tag verteilt ist, kann ich in der Regel frei wählen; muss ich die geleistete Arbeitszeit nachweisen? Wie werden im Homeoffice die Regelungen zum Arbeits- und Datenschutz eingehalten und welche Haftungsprobleme können auftauchen? Sind neue oder geänderte Dienst- und Betriebsvereinbarungen erforderlich? Solche und weitere Themen werden im Vortrag diskutiert.

03.03.2021 – 15:30 Uhr Hochschule Mannheim – Webinar - ONLINE Online-Vortrag mit Webex Schulungsreihe für Professor*innen mit Vorgesetztenfunktion RA Uwe Melzer

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Modul 3:

 

  • Uneingeschränkte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Tatbestände und Beispielsfälle für die uneingeschränkte Mitbestimmung
  • Mitbestimmung des Personalrats bei Fragen zur Arbeitszeit der Beschäftigten
  • Mitbestimmung bei Überstunden und Mehrarbeit
  • Zusammenfassung der Arbeitszeit
  • Ordnung und das Verhalten der Beschäftigten in der Dienststelle
  • Ordnung des Betriebs
  • Verhalten der Beschäftigten
  • Tatbestände und Beispielsfälle für die eingeschränkte Mitbestimmung
  • Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen § 75 Absatz 4 Nummer 11 LPVG
  • Zusammenfassung des Personalrats bei technischen Überwachungseinrichtungen
  • Beteiligung des Personalrats in personellen Angelegenheiten
  • Eingeschränkte Mitbestimmung des Personalrats
  • Mitwirkung §§ 80, 81 LPVG
  • Stufenverfahren der Mitwirkung § 83 LPVG
  • Anhörung §§ 86 ,87 LPVG

24.02.2021 – 15:30 Uhr Hochschule Mannheim – Webinar - ONLINE Online-Vortrag mit Webex Schulungsreihe für Professor*innen mit Vorgesetztenfunktion RA Uwe Melzer

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Modul 2:

  • Informationsrechte des Personalrats §§ 70, 71 LPVG
  • Vertrauensvolle partnerschaftliche Zusammenarbeit
  • Beteiligungsrechte nach dem LPVG Baden-Württemberg
  • Übersicht und Struktur der Beteiligungsrechte
  • Die qualitative Unterscheidung der Personalrechte
  • Dienstvereinbarung
  • Uneingeschränkte Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
  • Stufenverfahren der Mitbestimmung § 77 LPVG
  • Einigungsstellenverfahren §§ 78, 79 LPVG
  • Grenzen der Mitbestimmung

 

10.02.2021 – 15:30 Uhr Hochschule Mannheim – Webinar - ONLINE Online-Vortrag mit Webex Schulungsreihe für Professor*innen mit Vorgesetztenfunktion RA Uwe Melzer

Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG)

Modul 1:

  • Grundlagen im Überblick
  • Grundlagen Arbeitsrecht
  • Normenhierarchie, Rechtsquellen und Struktur des Arbeitsrechts
  • Die Systematik des Gesamtrechtssystem / Arbeitsrecht im Überblick / Individualarbeitsrecht / Kollektivarbeitsrecht
  • Das Kollektivarbeitsrecht
  • Das Individualarbeitsrecht
  • Übersicht LPVG Baden-Württemberg und Kurzgeschichte des LPVG
  • Die allgemeinen Aufgaben des Personalrats § 70 LPVG BW
19.01.2021 Onlinevortrag mit Webex RA Gerd Kempner

Trennung und Scheidung: "Unsere Ehe ist gescheitert, wir werden uns trennen"

Vom Verhalten ab der Trennung hängt wesentlich der weitere Verlauf von Trennung und Scheidung ab. Man sollte sich bereits jetzt einen Überblick über die wichtigsten rechtlichen Themen verschaffen, damit man sich richtig verhält und es  nicht zur finanziellen Katastrophe kommt.

Bekomme ich für mich und meine Kinder Unterhalt, bzw. muss ich Unterhalt zahlen? Wie viel und wie lange muss Unterhalt gezahlt werden? Wie geht es weiter mit unserem selbstbewohnten Haus oder Eigentumswohnung und dessen Finanzierung?

Onlinevortrag im Rahmen des MitMachprogramms der Gewerkschaft ver.di

2020

10.11.2020 – 17:00 Uhr V.erdi - Webinar - ONLINE – Online-Vortrag mit Webex RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung - Vortrag und Diskussion

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

Anmeldung bis spätestens 6.11.20 an baerbel.illi@verdi.de . Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie einen Link zugesandt, über den Sie am angegebenen Termin an der Videokonferenz teilnehmen können. Für die Teilnahme an einer Videokonferenz brauchen Sie einen PC/Laptop mit Kamera und Mikro. Zusammen mit dem Link zur Videokonferenz erhalten Sie eine kleine Anleitung für den Zugang zur Videokonferenz. Sie können auch nur über Telefon an der Konferenz teilnehmen. Die Teilnahme an der Videokonferenz ist kostenlos.

19.05.2020 Gewerkschaftshaus Stuttgart RA Gerd Kempner

Elternunterhalt - wenn Kinder für ihre Eltern zahlen müssen

Die Eltern werden zum Pflegefall und die Rente reicht für die Heimkosten nicht mehr aus. Das Sozialamt zahlt jetzt die Kosten und will Auskunft über ihr Einkommen und Zahlung von Unterhalt von Ihnen.

Wann muss ich für meine Eltern Unterhalt zahlen? Wie berechnet sich der Unterhalt? Hafte ich auch mit meinem Vermögen? Wo sind die Grenzen? Wie kann ich mich gegen unberechtigte oder zu hohe Forderungen wehren? Wie kann ich für diesen Fall vorsorgen?

Vortrag im Rahmen des MitMachprogramms der Gewerkschaft ver.di Bezirk Stuttgart

30.01.2020 – 17:30 Uhr Stuttgart - Gewerkschaftshaus – Raum 3+4 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Endlich - Gericht beendet Diskriminierung - Überstundenzuschläge auch bei Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte konnten bisher keine Zuschläge bekommen für die Mehrarbeit (Überstunden), die sie über ihre vereinbarte Teilzeit hinaus geleistet haben. Erst wenn sie länger als Vollzeitbeschäftigte arbeiten, konnten sie Zuschläge bekommen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun im Dezember 2018 entschieden, dass auch bei Teilzeit Mehrarbeitszeitzuschläge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Und zwar für die Arbeitszeit, die über die individuell vereinbarte Teilzeit hinausgeht, aber noch unter der Arbeitszeit von Vollzeitkräften bleibt. Der Vortrag erklärt den genauen Sachverhalt und gibt Empfehlungen für direkt Betroffene und Interessenvertretungen.

22.01.2020 – 18:30 Uhr Waiblingen - Kulturhaus Schwanen – Raum 1.1 Winnender Straße 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Endlich - Gericht beendet Diskriminierung - Überstundenzuschläge auch bei Teilzeit

Teilzeitbeschäftigte konnten bisher keine Zuschläge bekommen für die Mehrarbeit (Überstunden), die sie über ihre vereinbarte Teilzeit hinaus geleistet haben. Erst wenn sie länger als Vollzeitbeschäftigte arbeiten, konnten sie Zuschläge bekommen. Das Bundesarbeitsgericht hat nun im Dezember 2018 entschieden, dass auch bei Teilzeit Mehrarbeitszeitzuschläge vom Arbeitgeber bezahlt werden müssen. Und zwar für die Arbeitszeit, die über die individuell vereinbarte Teilzeit hinausgeht, aber noch unter der Arbeitszeit von Vollzeitkräften bleibt. Der Vortrag erklärt den genauen Sachverhalt und gibt Empfehlungen für direkt Betroffene und Interessenvertretungen.

2019

25.11.2019 Stuttgart - Landesmuseum Württemberg Altes Schloss – Vortragssaal Schillerplatz 6 70173 Stuttgart RA Uwe Melzer

LPVG Baden-Württemberg- Einführung und Grundlagen

Inhouse-Seminar für die Personalratsmitglieder und Ersatzmitglieder aus Personalräten im Bereich des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg (Museen und Kunst in Stuttgart) vom 25.11.2019 bis 27.11.2019 im Vortragssaal im Alten Schloss in Stuttgart

 

21.11.2019 – 17:30 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart – Raum 3+4 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Zeugnis - Arbeitsrechtliche Informationen zum Thema Zeugnis

Alle Beschäftigten haben grundsätzlich das Recht, sich vom Arbeitgeber ein Arbeitszeugnis ausstellen zu lassen. Der Vortrag informiert über Fragen, die sich oft beim Verlangen eines Zeugnisses stellen. Welche Angaben muss ein Zeugnis enthalten? Wann kann ich ein Zwischenzeugnis verlangen? Ist es überhaupt sinnvoll ein Zwischenzeugnis zu verlangen, welche Schlüsse zieht der Arbeitgeber daraus? Was tun, wenn das Zeugnis falsche Aussagen enthält oder gar ganz verweigert wird.

22.01.2019 – 18:30 Uhr Kulturhaus Schwanen – Raum 2 (neu: Raum1.1) Winnender Str. 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Brücken-Teilzeit - Informationen zum neuen Gesetz

Die Brücken-Teilzeit ist ein wichtiger Schritt für mehr Arbeitszeitsouveränität und Selbstbestimmung der Beschäftigten. Viele Beschäftigte haben seit diesem Jahr die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen und danach wieder in Vollzeit zurück zu kehren. Ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit gilt jedoch nicht für alle Beschäftigte. Der Vortrag informiert, welche Beschäftigten Brücken-Teilzeit bekommen können und wie sie beantragt werden sollte. ver.di fordert, dass kleinere Betriebe nicht vom Gesetz ausgeschlossen werden sollten, da Teilzeit dort überdurchschnittlich anzutreffen ist. 62 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen und 53 Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer arbeiten in Betrieben bis zu 49 Beschäftigten. Ohne Befristungsmöglichkeit bleiben viele Frauen und auch Männer für den Rest ihres Arbeitslebens in der Teilzeitfalle gefangen, was zu erheblichen Renteneinbußen führt.

15.01.2019 – 17:30 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart – Raum 3+4 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Brücken-Teilzeit - Informationen zum neuen Gesetz

Die Brücken-Teilzeit ist ein wichtiger Schritt für mehr Arbeitszeitsouveränität und Selbstbestimmung der Beschäftigten. Viele Beschäftigte haben seit diesem Jahr die Möglichkeit, ihre Arbeitszeit vorübergehend zu verkürzen und danach wieder in Vollzeit zurück zu kehren. Ein Rechtsanspruch auf befristete Teilzeit gilt jedoch nicht für alle Beschäftigte.

Der Vortrag informiert, welche Beschäftigten Brücken-Teilzeit bekommen können und wie sie beantragt werden sollte. ver.di fordert, dass kleinere Betriebe nicht vom Gesetz ausgeschlossen werden sollten, da Teilzeit dort überdurchschnittlich anzutreffen ist. 62 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen und 53 Prozent der teilzeitbeschäftigten Männer arbeiten in Betrieben bis zu 49 Beschäftigten. Ohne Befristungsmöglichkeit bleiben viele Frauen und auch Männer für den Rest ihres Arbeitslebens in der Teilzeitfalle gefangen, was zu erheblichen Renteneinbußen führt.

 

2018

14.06.2018 – 18:30 Uhr Kulturhaus Schwanen – Raum 4 Winnender Str. 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Das neue EntgTranspG – wie kann der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht werden?

Am 5.7.2017 wurde das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz gibt allen Männern und Frauen einen individuellen Auskunftsanspruch, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Sie können die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für ihre Tätigkeit und eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erfragen. Zudem können sie sich über Vergleichsentgelte informieren. So können sie das durchschnittliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile – zum Beispiel eine Leistungs- oder eine Erschwerniszulage – für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erfragen. Der Auskunftsanspruch kann ab dem 6.01.2018 geltend gemacht werden.

Der Vortrag wird zweimal angeboten, in Stuttgart und in Waiblingen.

11.06.2018 – 17:30 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart – Raum 3 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Das neue EntgTranspG – wie kann der Anspruch auf Auskunft geltend gemacht werden?

Am 5.7.2017 wurde das neue Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz gibt allen Männern und Frauen einen individuellen Auskunftsanspruch, die in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten arbeiten. Sie können die Kriterien und Verfahren der Entgeltfindung für ihre Tätigkeit und eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erfragen. Zudem können sie sich über Vergleichsentgelte informieren. So können sie das durchschnittliche Bruttoentgelt und bis zu zwei einzelne Entgeltbestandteile – zum Beispiel eine Leistungs- oder eine Erschwerniszulage – für eine gleiche oder gleichwertige Tätigkeit erfragen. Der Auskunftsanspruch kann ab dem 6.01.2018 geltend gemacht werden.

Der Vortrag wird zweimal angeboten, in Stuttgart und in Waiblingen.

16.03.2018 – 15:00 Uhr ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 2/tHeo.1 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Vortrag beim Fachtag des ver.di-Landesbezirk Baden-Württemberg am Equal Pay Day Wie kann der individuelle Anspruch auf Auskunft nach dem EntgTranspG ab dem 6.1.18 eingefordert werden?

Fachtag am Equal Pay Day des ver.di-Landesbezirksfrauenrat Baden-Württemberg, DGB-Frauenausschuss Stuttgart und ver.di-Bezirksfrauenrat Stuttgart 

Schnecke oder Bremse? Das Entgelttransparenzgesetz - (K)eine Chance für 

Entgeltgleichheit? - nutzen wir sie! 

Programm

15:00 Uhr Ankommen bei Kaffee und Kuchen

15:30 Uhr Vortrag Alexandra Scheele, Uni Bielefeld, Böckler-Stiftung (angefragt)

Vorstellung und Kritik des Gesetzes. Was bringt der Monitor zur Entgelttransparenz des BMFSFJ?

16:30 Vortrag Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, Stuttgart

Wie kann der individuelle Anspruch auf Auskunft nach dem EntgTranspG ab dem 6.1.18 eingefordert werden?

17:00 Uhr Vortrag Andrea Jochmann-Döll

Werkzeuge zur Prüfung der Gleichbehandlung - gb-check und eg-check

18:00 Ausklang bei einem kleinen Abendessen

26.02.2018 – 13:30 Uhr Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V. Paulinenstraße 47 70178 Stuttgart RA Uwe Melzer

Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz

Vortrag auf der Betriebsversammlung der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg e. V.

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Damit können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Das Pflegezeitgesetz wird ebenfalls dargestellt.

26.01.2018 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark - Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Betriebsratswahl: Damit alles stimmt - normales Wahlverfahren - Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Betriebsratswahl: Damit alles stimmt - normales Wahlverfahren - Wahlvorstandsschulung für Betriebe ab 51 (bzw. ab 101) wahlberechtigten Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern

Die Betriebsratswahlen werden vom Wahlvorstand vorbereitet und durchgeführt. Hierbei sind im Regelwahlverfahren zahlreiche Vorschriften und Fristen zu beachten. Das Gelingen der Wahl ist von der genauen Einhaltung der Verfahrens- und Formvorschriften abhängig. In unserem eintägigen Seminar können sich Wahlvorstandsmitglieder auf ihre Aufgaben vorbereiten. Im Mittelpunkt stehen die gesetzlichen Vorschriften aus dem Betriebsverfassungsgesetz und der Wahlordnung sowie Fragen der praktischen Umsetzung im Betrieb.

Nach einer mehrjährigen Wahlpause sollten sich auch ”geübte” Wahlvorstandsmitglieder mit den aktuellen Entscheidungen der Arbeitsgerichte sowie den Vorschriften des Betriebsverfassungsgesetzes und der Wahlordnung erneut vertraut machen, um nicht fehlerhaft zu handeln.

 

2017

23.11.2017 – 18:30 Uhr Kulturhaus Schwanen – Kursraum 4 Winnender Strasse 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Damit können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Das Pflegezeitgesetz wird ebenfalls dargestellt.

Der Vortrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen in beiden Feldern.

07.11.2017 – 17:00 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart – Raum 3+4 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Familienpflegezeit und Pflegezeitgesetz

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Damit können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Das Pflegezeitgesetz wird ebenfalls dargestellt.

 

Der Vortrag gibt einen Überblick über die gesetzlichen Regelungen in beiden Feldern.

03.07.2017 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Das Familienpflegezeitgesetz - Vereinbarkeit von Beruf und Pflege betrieblich regeln

Gegenwärtig sind über zweieinhalb Millionen Menschen in Deutschland pflegebedürftig, von denen etwa zwei Drittel von Familienmitgliedern in häuslicher Pflege betreut werden. Darunter immer mehr Berufstätige, die oft mit Vereinbarkeitsproblemen zwischen ihren beruflichen Verpflichtungen und den Pflegeerfordernissen zu kämpfen haben.
Die unzureichenden Regelungen des Pflegezeitgesetzes wurden durch das ´Gesetz zur Vereinbarkeit von Pflege und Beruf´ (kurz: Familienpflegezeitgesetz) ergänzt und teilweise verbessert. Beschäftigte können sich für die häusliche Pflege von Angehörigen von der Arbeit freistellen lassen und die Arbeitszeit nachholen. Das „Vorfinanzieren“ des Arbeitsentgelts können sich die Arbeitgeber teilweise staatlich mitfinanzieren lassen.
Wie der Rechtsanspruch auf Arbeitszeitverkürzung und Lohnausgleich über betriebliche Regelungen durchsetzbar ist, klären wir in diesem Seminar. Darüber hinaus werden ergänzende betriebliche Regelungen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege dargestellt.
Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Familienpflegezeitgesetz: Die wichtigsten Regelungen
  • Voraussetzungen der Familienpflegezeit
  • Häusliche Pflege; was sind „nahe Angehörige“ im Sinne des Gesetzes?
  • Freistellungsansprüche für Arbeitnehmer/-innen, Aufstockungsmöglichkeiten des Arbeitsentgelts
  • Abschluss einer Familienpflegezeitvereinbarung, Verlängerung, vorzeitige Beendigung
  • Eckpunkte einer Betriebs-/Dienstvereinbarung
  • Ergänzende betriebliche Regelungsmöglichkeiten zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege (Kurzüberblick)

2016

24.11.2016 – 18:30 Uhr Kulturhaus Schwanen – Kursraum 4 Winnender Strasse 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

 

Vortrag und Diskussion im Rahmen des Verdi Mitmachprogramms 2016

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen der Rechtsprechung diskutiert.

17.11.2016 – 17:30 Uhr Gewerkschaftshaus Stuttgart Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

 

Vortrag und Diskussion im Rahmen des Verdi Mitmachprogramms 2016

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen der Rechtsprechung diskutiert.

11.11.2016 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht - intensiv Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit

Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.

Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht sowie zum Urlaubsrecht.

Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.

25.10.2016 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Das Familienpflegezeitgesetz - Vereinbarkeit von Beruf und Pflege betrieblich regeln

Seminarplan:
- Seminareröffnung und Organisatorisches
- Vorstellen der Seminarinhalte
- Familienpflegezeitgesetz: Die wichtigsten Regelungen
- Voraussetzungen der Familienpflegezeit im Sinne des Pflegezeitgesetzes
- Welche Aspekte der häuslichen Pflegesituation sind von Bedeutung?
- Was sind „nahe Angehörige“ im Sinne des Gesetzes?
- Freistellungsansprüche für Arbeitnehmer/-innen, Aufstockungsmöglichkeiten des Arbeitsentgelts
- Abschluss einer Familienpflegezeitvereinbarung; Verlängerung; vorzeitige Beendigung
- Eckpunkte einer Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung
- Ideen für ergänzende betriebliche Regelungsmöglichkeiten zum Thema „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“

11.07.2016 DRK Seniorenzentrum Lenbachstr. 105 70192 Stuttgart RA Uwe Melzer

Inhouse Wahlvorstandsschulung für den Wahlvorstand bei DRK Pflege Plus Stuttgart

Inhouse Wahlvorstandsschulung für den Wahlvorstand zur Betriebsratswahl 2016 des Gemeinschaftsbetriebs Pflege Plus beim Deutschen Roten Kreuz in Stuttgart

21.06.2016 Datenzentrale Baden-Württemberg Anstalt des öffentlichen Rechts Krailenshaldenstr. 44 70469 Stuttgart RA Uwe Melzer

Inhouse Seminar zur Fusion der 4IT

Inhouse Seminar zur Fusion der 4IT vom 21. Juni bis 22. Juni 2016 in Stuttgart für die Personalräte der Datenzentrale Baden-Württemberg (DZBW), Kommunale Datenverarbeitung der Region Stuttgart (KDRS), Kommunale Informationsverarbeitung Baden-Franken (KIVBF) und kommunale Informationsverarbeitung Reutlingen Ulm (KIRU)

Seminarinhalt in Stichworten:

  • Ursache und Form der geplanten betrieblichen Veränderungen
  • Überblick über gesetzliche und tarifvertragliche Grundlagen sowie Bedeutung und Wirkung der Fusion auf die Rechte der Beschäftigten und für die gebildeten Personalräte
  • Personalverfassungsrechtliche Folgen der Fusion
  • Voraussetzungen und Pflichten des Arbeitgebers nach § 613a BGB (Betriebsübergang) und Umwandlungsgesetz

 

23.05.2016 Treffpunkt 50 plus (im VHS Gebäude) RA Gerd Kempner

Trennung & Scheidung - was wird aus unserem Hausrat was aus der Immobilie?

 

Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

28.04.2016 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark - Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Elternzeit und Teilzeit Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) Teilzeit und Befristungsgesetz (TzBfG)

Seminarinhalt:

Organisatorisches, Verabredungen zu Inhalten und Arbeitsweisen
Das neue Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) im Überblick: Elternzeit und Elterngeld Plus
Anspruch auf Elternzeit (Beginn, Dauer und Zeitraum)
Möglichkeiten der Aufteilung von Elternzeit
Pflichten der Beschäftigten im Zusammenhang mit Elternzeit und Elterngeld Plus
Pflichten des Arbeitgebers, z.B. bei der Verringerung der Arbeitszeit
Ablehnungsgründe des Arbeitgebers bei Inanspruchnahme des „dritten Abschnitts“ auf Elternzeit
Verhältnis des Teilzeit- und Befristungsgesetzes zum BEEG
Teilzeitanspruch und Kündigungsschutz in der Elternzeit
Ideen für familienfreundliche Arbeitszeitmodelle auf der Grundlage des neuen BEEG
Beteiligungsrechte der Interessenvertretung bei der Umsetzung des BEEG
Aktuelle Rechtsprechung zur Elternzeit und Teilzeitarbeit
Zusammenfassung der Seminarergebnisse
Arbeitsperspektiven der Teilnehmer/-innen
Weitere Bildungsplanung
Seminarauswertung und Abschlussgespräch

 

2015

03.11.2015 – 17:30 Uhr ver.di-Landesbezirk – Raum 272 Theodor-Heuss-Strasse 2/Haus 1 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

27.10.2015 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Update Arbeitsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Gesetzesänderungen im Arbeitsrecht - Praktische Konsequenzen für die Interessenvertretungsarbeit

Das kollektive und individuelle Arbeitsrecht wird durch die Rechtsprechung laufend interpretiert und ausgestaltet. Dies hat zum Teil erhebliche Konsequenzen für die praktische Arbeit der gesetzlichen Interessenvertretung. Auch Gesetzesänderungen können die Arbeit erheblich beeinflussen. Deshalb ist es für Mitglieder der Interessenvertretung wichtig, über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden zu sein.Dieses Seminar stellt in kompakter Form die aktuelle Rechtsprechung und (mögliche) Gesetzesänderungen dar, unter Einbeziehung der konkreten betrieblichen Problemstellung der Teilnehmenden.

Themenbereiche sind: Überblick über aktuelle Gesetzesänderungen und Rechtsprechung zum (u.a.) Arbeitsvertragsrecht, Befristungs-, Arbeitszeit-, Kündigungsschutzrecht sowie zum Urlaubsrecht. 

Die einzelnen individual- und kollektivrechtlichen Themen werden anhand der aktuellen Rechtsprechung und erfolgter Gesetzesänderungen kurzfristig festgelegt.

15.10.2015 – 18:30 Uhr Kulturhaus Schwanen – Kursraum 4 Winnender Strasse 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

29.05.2015 Bildungs-und Tagungsstätte der Bundesagentur für Arbeit Aalen Brandenburger Str. 2 73431 Aalen RA Uwe Melzer

Inhouse Seminar für Personalräte bei der Agentur für Arbeit Stuttgart

Arbeitsrecht - Ablehnungsmöglichkeiten nach § 77 BPersVG

12.03.2015 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Abmahnungen als Leitungsinstrument? Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

Es gibt unterschiedlichste Arten der Mitarbeiterführung: Das kann von Motivation und Förderung der Eigeninitiative bis hin zum Versuch der Leistungssteigerung durch Einschüchterung reichen.

Zur Schaffung eines Klimas von Angst und Unterwürfigkeit ist die Abmahnung ein geeignetes Instrument. Mit ihr wird der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer gedroht, um eine Steigerung der Leistungsbereitschaft zu erreichen.

Dieses Seminar befasst sich mit den rechtlichen Voraussetzungen von Abmahnungen, den unterschiedlichen Strategien von Arbeitgebern sowie mit aktueller Rechtsprechung zu diesem heiklen Thema.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

Leitungsstrategien der Arbeitgeber - Auswirkungen auf das Betriebsklima, Ziel einer Abmahnung: Welchem Zweck dient sie?, Anforderungen an eine Abmahnung bezüglich Form und Inhalt, Wie viele Abmahnungen müssen ausgesprochen werden, um verhaltensbedingt kündigen zu können?, Welche weiteren Auswirkungen hat eine Abmahnung? Wie lange wirkt sie?, Welche Abmahnungsgründe sind zulässig?, Was kann der Betriebsrat/Personalrat tun, und welche Möglichkeiten haben betroffene Mitarbeiter/-innen?

2014

18.11.2014 ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Betriebs- und Dienstvereinbarungen rechtswirksam formulieren

Es gehört zum Tagesgeschäft der Interessenvertretung, Sachverhalte zu benennen, Forderungen und Regelungen klar zu beschreiben sowie Vereinbarungen rechtssicher zu formulieren.Die Wahl eines einzelnen Wortes kann die Bedeutung oder die Auslegung eines gesamten Absatzes beeinflussen. Es ist also nicht nur der „gute Wille“ erforderlich, etwas im Sinne der Kolleginnen und Kollegen regeln zu wollen. Es bedarf auch der handwerklichen Fertigkeit, Sachverhalte so zu formulieren, dass ein Arbeitsgericht im Streitfall klar erkennt, was und wie etwas geregelt werden sollte. Misslingt die rechtswirksame Formulierung, kann alle Arbeit und Mühe vergebens sein. Im Seminar wird an existierenden Vereinbarungen und an schriftlichen Entwürfen der Teilnehmenden gearbeitet.


Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Die Struktur von Betriebs-/Dienstvereinbarungen sowie anderer relevanter Schriftstücke
  • Die Auslegungspraxis der Arbeits- und Verwaltungsgerichte – Schlussfolgerungen für das Entwerfen und Verhandeln von Vereinbarungen
  • Präzise formulieren unter richtiger Verwendung juristischer Begriffe
  • Typische Formulierungsfallen kennen und vermeiden lernen
  • Veränderungswünsche des Arbeitgebers in ihrer Wirkungsweise einschätzen lernen

 

04.11.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Zeugnis und Abmahnung

 

Abmahnungen und Arbeitszeugnisse gehören zu den ´Dauerbrennern´ der Arbeit von Interessenvertretungen.

Das Seminar beschäftigt sich mit den gesetzlichen und richterrechtlichen Grundlagen zu Abmahnungen und zur Zeugniserstellung und versetzt die Mitglieder von Interessenvertretungen in die Lage, betroffene Kolleginnen und Kollegen kompetent zu informieren und zu beraten sowie eigene Handlungsmöglichkeiten offensiv wahrzunehmen.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Abmahnungen: Voraussetzungen, Inhalt und Form, Wirksamkeit, Rechtsmittel
  • Arbeitszeugnisse: Zeugnisgrundsätze, Inhalt, Aufbau, Form, Auslegung und Sprache, (Korrektur-)Anspruch
  • Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

 

22.10.2014 Kreissparkasse Esslingen Bahnhofstrasse 8 73728 Esslingen RA Uwe Melzer

Inhouse Seminar für Personalräte bei der Kreissparkasse Esslingen

Themenplan: 

  • Grundlagen des Landespersonalvertretungsrechts Allgemeine Aufgaben des Personalrats
  • Die Geschäftsführung des Personalrats, u.a.: Einberufung von Sitzungen, Ersatzmitglieder, Schutz der Personalratsmitglieder, Zusammenarbeit mit Beauftragten
  • Die Beteiligungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten, Freistellung, Schulungsansprüche, personelle und materielle Ansprüche 
  • Mit Übungen und Fallbeispielen aus der betrieblichen Praxis.
08.10.2014 ver.di Landesbezirk Baden-Württemberg Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Arbeitsrecht des öffentlichen Dienstes

Das Arbeitsrecht f ür die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes ist sehr stark von  Tarifverträgen (insbesondere vom TVöD) geprägt. In diesem Seminar lernen Sie die Aspekte des Arbeitsrechts kennen, die nicht in den Tarifverträgen geregelt sind und trotzdem eine große Bedeutung für eine erfolgreiche Arbeit in der Interessenvertretung haben. Alle Aspekte, die mit dem Inhalt des Arbeitsvertrags in Zusammenhang stehen, werden f ür Angestellte im Seminar TVöD -Grundlagen: Einführung und Überblick behandelt.

Die Seminarinhalte in Stichworten:

  • Grundbegriffe und Rechtsquellen des Arbeitsrechts
  • Allgemeine Grundlagen, z.B. Gleichbehandlung und Diskriminierungsverbot
  • Recht bekommen: Arbeitsgericht und Verfahrensrecht
  • Probleme bei der Begr ündung des Arbeitsverhältnisses 
  • Beendigung des Arbeitsverh ältnisses (Befristung, Kündigung, Aufhebungsvertrag )

 

29.09.2014 – 17:30 Uhr ver.di-Bezirk Stuttgart – Raum 324 Lautenschlagerstr. 20 70173 Stuttgart RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

25.06.2014 – 18:30 Uhr Waiblingen Kulturhaus Schwanen – Raum 2 Winnender Str. 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

16.05.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

11.04.2014 Hotel Wartburg Lange Straße 49 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

08.04.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

04.04.2014 Hotel Wartburg Lange Straße 49 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

 

02.04.2014 ver.di Baden-Württemberg Bürogebäude (gegenüber DGB Haus) – Saal B Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

27.03.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

18.03.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

 

12.03.2014 Kreissparkasse Tübingen - Sparkassen Carré Mühlbachäckerstraße 2 72072 Tübingen RA Uwe Melzer

Inhouse-Seminar Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Inhouse Seminar für Personalräte bei der Kreissparkasse Tübingen

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

 

10.03.2014 Wohlfahrtswerk Baden Württemberg Stuttgart RA Gerd Kempner

Fasching - kleine Sünde, große Folgen - Erste Schritte bei Trennung und Scheidung

 Dieser Vortrag soll helfen bereits in der Trennungs- und Scheidungssituation die notwendigen Schritte zu unternehmen und Fehler zu vermeiden.

Vortrag und Diskussion. In Zusammenbarbeit im dem ISUV e.V.

07.03.2014 ver.di Baden-Württemberg Bürogebäude (gegenüber DGB Haus) – Saal C 21 Theodor-Heuss-Str. 2 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

 

 

20.02.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

 

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

 

07.02.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

31.01.2014 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Überblick über die Änderungen im neuen Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg

Seminar für Mitglieder von Personalräten und JAV-Mitgliedern nach LPVG BW

Themenplan:

  • Neue Struktur des Gesetzes
  • Zusammensetzung, Freistellungen und Geschäftsführung des Personalrats
  • Änderungen bei den Beteiligungsverfahren
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung
  • Änderungen bei den Beteiligungsrechten, Initiativrecht und Dienstvereinbarung

 

2013

18.11.2013 Stuttgart - Kolping Bildungswerk RA Gerd Kempner

Kindesunterhalt minderjähriger und volljähriger Kinder

Der Unterhalt minderjähriger Kinder unterscheidet sich vom Unterhalt volljähriger Kinder grundlegend. Wie berechnet er sich, was muss ich beachten? Praktische Hinweise und Berechnungsbeispiele. Vortrag in Zusammenarbeit mit dem ISUV e.V.

23.07.2013 Stuttgart - Kulturzentrum Merlin RA Gerd Kempner

Trennung- Scheidung- gemeinsame Immobilie: wie verhalte ich mich richtig, damit das Haus nicht unter den Hammer kommt?

 

Vortrag und Diskussion in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

 

11.06.2013 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Arbeitsrecht aktuell - Personalvertretungsrecht Neue Rechtsprechung insbesondere zu den Kernbereichen der Mitbestimmung und des Dienst- und Tarifrechts

 

Im Laufe eines Jahres ergeben sich durch die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichtsbarkeit immer wieder Veränderungen, die auch für die Arbeit der Interessenvertretungen in den Dienststellen relevant sind. In diesem Seminar können Sie sich auf den aktuellen Stand zu Neuregelungen sowie aktueller Rechtsprechung und den daraus resultierenden Handlungsoptionen für den Personalrat bringen. 

Themenüberblick: Neue und geänderte Gesetzgebung sowie aktuell geplante Gesetzesvorhaben im Überblick, Darstellung und Diskussion ausgewählter aktueller Rechtsprechung des EuGH, des Bundesverwaltungsgerichts und der Instanzgerichte, Fragen zu den Organisationsrechten der Interessenvertretung, Fragen der Mitbestimmung und Beteiligung der betrieblichen Interessenvertretung bei personellen und sozialen Angelegenheiten, Fragen der Beschäftigungssicherung und des Dienst- und Tarifrechts. 

Der genaue Themenplan dieses Seminars wird bis Veranstaltungsbeginn fortlaufend aktualisiert.

 

23.04.2013 – 17:30 Uhr Stuttgart Gewerkschaftshaus – Raum 245 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

 

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

 

19.04.2013 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Zeugnis und Abmahnung

 

Abmahnungen und Arbeitszeugnisse gehören zu den ´Dauerbrennern´ der Arbeit von Interessenvertretungen. Das Seminar beschäftigt sich mit den gesetzlichen und richterrechtlichen Grundlagen zu Abmahnungen und zur Zeugniserstellung und versetzt die Mitglieder von Interessenvertretungen in die Lage, betroffene Kolleginnen und Kollegen kompetent zu informieren und zu beraten sowie eigene Handlungsmöglichkeiten offensiv wahrzunehmen.

Die Seminarinhalte in Stichworten: Abmahnungen: Voraussetzungen, Inhalt und Form, Wirksamkeit, Rechtsmittel, Arbeitszeugnisse: Zeugnisgrundsätze, Inhalt, Aufbau, Form, Auslegung und Sprache, (Korrektur-)Anspruch,    Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung

 

14.03.2013 – 18:00 Uhr Waiblingen Kulturhaus Schwanen – Raum 3 Winnender Str. 4 71334 Waiblingen RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

 

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

 

07.03.2013 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Update Arbeitsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprechungstendenzen

 

Es gibt ständig Gesetzesänderungen, aber auch ganz neue Gesetze mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Mit diesen und weiteren aktuellen Entwicklungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht beschäftigt sich das Seminar. Es vertieft bereits erworbene Kenntnisse zum Thema Arbeitsrecht. Im Vordergrund steht die Behandlung von praxisbezogenen Veränderungen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Konkrete betriebliche Problemstellungen aus der Praxis der Teilnehmer/-innen werden in die Erörterung mit einbezogen. Die Seminardurchführung erfolgt u.a. in Form von fallbezogener Gruppenarbeit.

Die Seminarinhalte in Stichworten: Aktuelle Fälle und Rechtsprechungstendenzen aus dem Betriebsverfassungs- bzw. Personalvertretungsrecht und dem Kündigungsschutzgesetz, Aktuelle Rechtsprechung zu Teilzeit- und Befristungsgesetz, Mehrarbeit, Pflegezeitgesetz u.a., Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis

 

29.01.2013 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark Friedrich-Strobel-Weg 4-6 70597 Stuttgart RA Uwe Melzer

Die schönste Zeit des Jahres ... Urlaubsrecht - was der Betriebsrat wissen sollte

 

Die enge personelle Besetzung in den Betrieben wirkt sich auch auf die Praxis der Urlaubsgewährung aus: Die Urlaubsgenehmigung lässt auf sich warten, der geplante Urlaub wird nicht so genehmigt, wie er in die Urlaubsliste eingetragen wurde, die Eltern schulpflichtiger Kinder wollen gleichzeitig in den Urlaub - die Fallgestaltungen sind vielfältig.

Auch nach der Urlaubsgenehmigung oder während des Urlaubs können Rechtsfragen auftreten, z.B. wenn der Urlaub vom Arbeitgeber widerrufen wird oder Beschäftigte aus dem Urlaub zurückgerufen werden.Wann kann oder muss sich der Betriebsrat einschalten? Wie ist die Rechtslage? Das Seminar fasst die wesentlichen rechtlichen Regelungen rund um den Urlaub zusammen und gibt damit eine Handlungsorientierung.

Die Seminarinhalte in Stichworten: Anspruch auf Urlaubsgewährung, Arbeitsunfähigkeit während des Urlaubs, Teilurlaubsansprüche, die Bindung des Urlaubsanspruchs an das Kalenderjahr, Urlaubsabgeltung, Urlaubsdurchsetzung durch Klage und einstweilige Verfügung,Betriebsvereinbarungen zum Thema Urlaubsgrundsätze

 

2012

20.11.2012 – 17:30 Uhr Stuttgart Gewerkschaftshaus – Raum 245 Willi-Bleicher-Straße 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

15.11.2012 – 18:00 Uhr Böblingen Arbeiterzentrum Sindelfinger Straße 14 71032 Böblingen RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Es werden aktuelle Urteile aus dem individuellen und kollektiven Arbeitsrecht vorgestellt und Tendenzen in der Rechtsprechung diskutiert.

17.10.2012 Stuttgart - SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark RA Uwe Melzer

Update Arbeitsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprechungstendenzen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz -

Es gibt ständig Gesetzesänderungen, aber auch ganz neue Gesetze mit Auswirkungen auf das Arbeitsrecht. Mit diesen und weiteren aktuellen Entwicklungen im individuellen und kollektiven Arbeitsrecht beschäftigt sich das Seminar.
Das Seminar vertieft bereits erworbene Kenntnisse zum Thema Arbeitsrecht. Im Vordergrund steht die Behandlung von praxisbezogenen Veränderungen unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung. Konkrete betriebliche Problemstellungen aus der Praxis der Teilnehmer/-innen werden in die Erörterung mit einbezogen. Besprochen werden u.a. Aktuelle Fälle und Rechtsprechungstendenzen aus dem Betriebsverfassungs-gesetz und Kündigungsschutzgesetz, Aktuelle Rechtsprechung zu Teilzeit- und Befristungsgesetz, Mehrarbeit, Pflegezeitgesetz u.a. sowie Aktuelle Entwicklungen in Rechtsprechung und Praxis

19.07.2012 In-House Seminar für den Personalrat der AOK Ludwigsburg-Rems-Murr im Bildungszentrum der AOK Baden-Württemberg Mittelsteinbacher Str. 19 74629 Pfedelbach-Untersteinbach RA Uwe Melzer

Teilzeit- und Befristungsgesetz -Handlungsmöglichkeiten des Personalrats

Themenplan:
•    Befristete Arbeitsverträge mit sachlichem Grund, § 14 Abs. 1 TzBfG (Katalog der Befristungsgründe, Rechtsprechung zu den Befristungsgründen)
•    Befristete Arbeitsverträge ohne sachlichem Grund, § 14 Abs. 2 TzBfG (Dauer der Befristung, Dreimalige Verlängerung innerhalb der Höchstdauer, Verbot der vorherigen Beschäftigung, Tarifvertragliche Regelungen)
•    Ende der Befristung, § 15 TzBfG (Folgen unwirksamer Befristung, Arbeitsgerichtliches Verfahren)
•    Informationsrechte und Mitwirkungsrechte des Personalrates
•    Teilzeitbeschäftigung, § 8 TzBfG (Ziel des Gesetzes / Förderung von Teilzeit, Rechtsanspruch auf Teilzeitarbeit, Verbot der Kündigung wegen Teilzeit, Diskriminierung und Benachteiligungsverbot, Verfahrensablauf, Ablehnung wegen betrieblicher Gründe, Verteilung der Arbeitszeit, Anspruch auf Aus- und Weiterbildung)

12.06.2012 Stuttgart - Gewerkschaftshaus RA Gerd Kempner

Die gemeinsame Immobilie bei Trennung und Scheidung - Was passiert mit dem selbstbewohnten Haus oder der Eigentumswohung bei Trennung und Scheidung?

Vortrag und Diskussion im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

16.02.2012 Mosbach - ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Grundseminar zum Arbeitsrecht I

Aufbauseminar zum Arbeitsrecht I "Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile I"

Seminar vom 16.02. bis 17.02.2012 für die Gewerkschaft ver.di mit mit den Themenschwerpunkten Grundbegriffe des Arbeitsrechts, Auslegung von Rechtsnormen, Anzeige- und Nachweispflichten bei Krankheiten, Vergütung, Urlaubsrecht, Urlaubsanspruch und -durchsetzung, Gleichbehandlungsgrundsatz, Aktuelle Rechtsprechung, Teilzeit

2011

28.11.2011 – 17:00 Uhr Stuttgart - Gewerkschaftshaus – Raum 245 Willi-Bleicher-Str. 20 70174 Stuttgart RA Uwe Melzer

Teilzeit - Vortrag und Diskussion

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

Teilzeitbeschäftigung erlaubt es, private Verpflichtungen und Erwerbsarbeit miteinander zu verbinden. Nach wie vor ist es jedoch schwierig, Arbeitszeiten aufzustocken oder zu reduzieren. Die gesetzlichen Ansprüche und die aktuelle Rechtsprechung zu Teilzeit werden vorgestellt.

09.11.2011 Stuttgart – SSB Veranstaltungszentrum Waldaupark RA Uwe Melzer

Teilzeitarbeit und Befristung - Rechtssprechung zur Teilzeitarbeit

Schulung für Betriebs- und Personalräte bei der Gewerkschaft ver.di mit den Themenschwerpunkten:
Anspruchsgrundlagen auf Teilzeitarbeit (TzBfG, BEEG, PflegeZG, SGB IX, MutterschuG), Sachgründe einer Befristung § 14 Abs. 1 TzBfG, Sachgrundlose Befristung § 14 Abs. 2 TzBfG, Sachgrundlose Befristung trotz Hinweis auf Sachgrund, „Zuvor Beschäftigung“ bei sachgrundloser Befristung, Kettenbefristungen, Befristungsrichtlinie1999/70/EG und Kettenbefristungen (Vorlagen zum EuGH), Kündigung eines befristeten Arbeitsverhältnisses, Kündigung des befristeten Arbeitsverhältnisses § 30 TvöD (Arbg Stgt. (Urt. vom 08.06.2011 14 Ca 6419/10) Diskrimierende Befristungen § 4 Abs. 1 TzBfG, Rechtsfolgen des Verstoßes gegen §§ 4, 5 TzBfG, Entfristungsklage §§ 15, 17 TzBfG, Rechtssprechung Diskriminierung BAG 06.04.2011 7 AZR 524/09, Rechtssprechung Kausalzusammenhang BAG 12.01.2011 7 AZR 194/09, Rechtssprechung Rechtsmissbräuchliche Befristung BAG 09.03.2011 7 AZR 657/09.

12.05.2011 Mosbach - ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Grundseminar zum Arbeitsrecht I

Aufbauseminar zum Arbeitsrecht I "Sie suchten Gerechtigkeit und fanden Urteile I"

Seminar vom 12.05. bis 13.05.2011 für die Gewerkschaft ver.di mit mit den speziellen Themenschwerpunkten Altersteilzeit und Insolvenzsicherung, Inhaltskontrolle von Formulararbeitsverträgen, Betriebliche Übung, Leistungsmängel / Schlechtleistung, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).

25.01.2011 Stuttgart - Bürgerhaus Möhringen RA Gerd Kempner

Vortrag: die gemeinsame Immobilie bei Trennung und Scheidung. Was passiert mit dem selbstbewohnten Haus oder der Eigentumswohnung bei Trennung und Scheidung?

Aufgrund des großen Erfolgs dieses Jahr wieder. Vortrag von Rechtsanwalt Kempner in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht e.V. (ISUV).

2010

19.11.2010 Arbeiterzentrum Böblingen – ver.di-Ortsverein Böblingen-Sindelfingen Sindelfinger Straße 14 71032 Böblingen RA Uwe Melzer

Aktuelle Rechtsprechung

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft ver.di.

11.11.2010 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Update Arbeitsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprechungstendenzen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz

Seminar vom 11.11. bis 12.11.2010 für die Gewerkschaft ver.di.

20.07.2010 Bretzfeld-Bitzfeld RA Uwe Melzer

Faire Arbeit..., denn Leistungsdruck macht krank! Indirekte Steuerung - Die Überlastungsanzeige - Handlungsmöglichkeiten der Interessenvertretung im Finanzdienstleistungsbereich

Seminar vom 20.07. bis 21.07.2010 für die Gewerkschaft ver.di.

Dieses Seminar zeigt auf, welche Handlungsmöglichkeiten Interessenvertretungen im Falle überlasteter Mitarbeiter haben, welche rechtlichen Möglichkeiten das Arbeitsschutzgesetz bietet, aber auch was auf dem Weg zu einer Überlastungsanzeige zu beachten ist.

12.07.2010 Stuttgart - Landgericht Stuttgart RA Gerd Kempner

Rechtsrat in Justitias Armen - Rechtsberatung des Anwaltvereins Stuttgart

Rechtsanwalt Kempner beantwortet Ihre Fragen im Familienrecht und Erbrecht. Die Beratung ist eine Aktion des Anwaltvereins Stuttgart im Rahmen der Woche der Justiz vom 12.07.10 bis 17.07.10. Die Beratung ist kostenlos und steht allen Bürgern offen. 

05.07.2010 Bretzfeld-Bitzfeld RA Uwe Melzer

Die Interessenvertretung im 21. Jahrhundert im Finanzdienstleistungsbereich - Wenn der Leistungsdruck auch für Betriebsrat und Personalrat zur täglichen Herausforderung wird

Seminar vom 05.07. bis 09.07.2010 für die Gewerkschaft ver.di.

Durch das Management-Instrument ´Indirekte Steuerung´ werden immer mehr Beschäftigte in den Unternehmen zunehmendem Leistungsdruck ausgesetzt und psychisch fehlbelastet. Prävention ist gefordert, ein Gesundheitsmanagement muss in den Unternehmen ein- und umgesetzt werden. Welche Hilfsmittel und Hilfestellungen gibt es für die Interessenvertretungen? Wie sollen sich Betriebs- und Personalräte in einem Beratungsgespräch mit einem psychisch überlasteten Mitarbeiter verhalten? Wo sind die Grenzen einer Beratung und wie können sie sich vor dem Ausverkauf ihrer psychischen Ressourcen schützen?

23.06.2010 In-House Seminar – Betriebsrat der DEKRA AG Handwerkstr. 15 70565 Stuttgart RA Uwe Melzer

Betriebsratsvorsitz und Stellvertretung - Besondere Aufgaben und Verantwortung von Vorsitzenden und stellvertretenden Vorsitzenden

In-House Seminar am 23.06.2010

An Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende von Betriebsratsgremien werden besondere Anforderungen gestellt. Dies betrifft insbesondere die Organisation der Betriebsratsarbeit, die Leitung von Betriebsversammlungen und die Vertretung gegenüber dem Arbeitgeber. Das Seminar bearbeitet praxisorientiert die mit der Funktion des Vorsitzes bzw. stellvertretenden Vorsitzes zusammenhängenden besonderen Aufgaben und Verantwortlichkeiten.

22.06.2010 Stuttgart - Bürgerhaus Möhringen RA Gerd Kempner

Nicht verheiratet mit Kind. Wir trennen uns. Was kann ich für mich und mein Kind vom Partner verlangen? Was muss ich zahlen?

Kindesunterhalt und Unterhaltsansprüche nicht miteinander verheirateter Eltern wegen Kindesbetreuung. Anhand von anschaulichen Rechenbeispielen wird die Berechnung des Kindesunterhalts und der Unterhaltsanspruch des die Kinder betreuenden Elternteils erläutert. Welche Ansprüche gibt es, wie hoch sind sie und wie kann ich sie durchsetzen? Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV)

08.06.2010 Bretzfeld-Bitzfeld RA Uwe Melzer

Faire Arbeit..., denn Leistungsdruck macht krank! Indirekte Steuerung - Führen mit Zielen im Finanzdienstleistungsbereich

Seminar vom 08.06. bis 09.06.2010 für die Gewerkschaft ver.di.

Die „Indirekte Steuerung“ ist ein nahezu perfektes Management-Instrument, das die Produktivität der Beschäftigten in den Unternehmen durch entsprechende Rahmenbedingungen steigern soll. Dieses Seminar vertieft das Wissen über das Management-Instrument „Indirekte Steuerung“ und zeigt auf, in welcher Form Interessenvertretungen präventiv der psychischen Fehlbelastung entgegen wirken können.

07.05.2010 – 16:00 Uhr Stuttgart – Gewerkschaftshaus RA Uwe Melzer

Das Pflegezeitgesetz - neue Rechtsprechung und Handlungsmöglichkeiten

Der Vortrag für Seminarleiter der Gewerkschaft ver.di stellt das Pflegezeitgesetz sowie die neueste Rechtsprechung dazu vor. Insbesondere wird der Anspruch auf Freistellung zur häuslichen Pflege vorgestellt und der daraus resultierende Kündigungsschutz sowie die hierzu ergangene Rechtssprechung.

19.01.2010 Stuttgart - Bürgerhaus Möhringen RA Gerd Kempner

Die gemeinsame Immobilie bei Trennung und Scheidung. Was passiert mit dem selbst bewohnten Haus oder der Eigentumswohnung?

Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

2009

23.11.2009 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Update Arbeitsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprechungstendenzen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz

Seminar vom 23.11. bis 24.11.09 für die Gewerkschaft ver.di.

12.10.2009 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Grundseminar zum Arbeitsrecht

Seminar vom 12.10. bis 16.10.09 für die Gewerkschaft ver.di.

21.07.2009 Stuttgart – Bürgerhaus Möhringen RA Gerd Kempner

Zugewinnausgleich - wie wird er berechnet?

Während einer Ehe wird von den Ehegatten Vermögen erwirtschaftet (sog. Zugewinn). Bei Ehescheidung kann es zum Zugewinnausgleich kommen. Der Ehegatte, der den geringeren Zugewinn erzielt hat, kann vom anderen verlangen, dass er ihm Zugewinnausgleich bezahlt. Was kann ich verlangen - was muss ich bezahlen? Wie wird z.B. geerbtes und geschenktes Vermögen berücksichtigt? In diesem Vortrag wird anhand von Beispielen erläutert, wie sich der Ausgleich berechnet. Der Vortrag findet in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV) statt

27.02.2009 – 17:30 Uhr Stuttgart – Gewerkschaftshaus RA Uwe Melzer

Das neue Pflegezeitgesetz

Der Vortrag für Seminarleiter der Gewerkschaft ver.di stellt das neue Pflegezeitgesetz vor. Insbesondere wird der Anspruch auf Freistellung zur häuslichen Pflege vorgestellt und der daraus resultierende Kündigungsschutz.

2008

16.10.2008 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Update Arbeitsrecht - Aktuelle Rechtsprechung und Rechtsprechungstendenzen im Arbeitsrecht und Betriebsverfassungsgesetz

Seminar vom 16.10. bis 17.10.08 für die Gewerkschaft ver.di.

30.04.2008 Stuttgart – Gaststätte Deutsches Haus Bad- Cannstatt RA Gerd Kempner

Erben und vererben bei intakter Ehe, bei Trennung, Scheidung, und nichtehelicher Lebensgemeinschaft

Wer erbt wie viel? Was geschieht im Todesfall bei Trennung und Scheidung? Kann gegebenenfalls das Ergebnis durch ein Testament korrigiert werden? Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

2007

26.11.2007 Stuttgart – Gaststätte Deutsches Haus Bad- Cannstatt RA Gerd Kempner

Das Erbrecht der Ehegatten, insbesondere bei Trennung und Scheidung

Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

12.11.2007 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Grundqualifizierung für Betriebsräte BR 2

Seminar vom 12.11. bis 16.11.07 für die Gewerkschaft ver.di.

09.07.2007 Stuttgart – Gaststätte Deutsches Haus Bad- Cannstatt RA Gerd Kempner

Wer bekommt was vom Vermögen bei Trennung und Scheidung - Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung.

Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

2006

20.11.2006 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Grundqualifizierung für Betriebsräte BR 2

Seminar vom 20.11.- 24.11.2006 für die Gewerkschaft ver.di.

06.11.2006 Stuttgart – Gaststätte Deutsches Haus Bad- Cannstatt RA Gerd Kempner

Kindes- und Trennungsunterhalt. Wir trennen uns - was kann ich für mich und meine Kinder verlangen? Was muss ich zahlen?

Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.)

01.08.2006 Stuttgart – Waldheim Sillenbuch RA Uwe Melzer

Arbeitszeugnis

Vortrag im Rahmen des Mitmach- Programms der Gewerkschaft verdi.

19.07.2006 Stuttgart RA Uwe Melzer

Einführung in die Betriebsratsarbeit

Seminar des Forum Verlags vom 19.07.2006 - 20.07.2006.
30.06.2006 Stuttgart – ev. Stephanus Gemeinde Dürrlewang RA Gerd Kempner

Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht - Vorteile und Risiken.

Vortrag anlässlich der Jahresversammlung des Krankenpflegevereins.

06.02.2006 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Grundqualifizierung für Betriebsräte BR 3

Seminar vom 06.02.- 10.02.2006 für die Gewerkschaft ver.di.

2005

05.07.2005 Mosbach – ver.di-Bildungszentrum RA Uwe Melzer

Neue Herausforderungen im Arbeitsrecht

Seminar vom 05.-07.10.2005 für die Gewerkschaft ver.di.

2004

19.04.2004 Waiblingen – vhs Unteres Remstal RA Gerd Kempner

Unterhaltsanspruch minderjähriger und volljähriger Kinder - was ist zu beachten?

Vortrag in der Volkhochschule Unteres Remstal. In Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

2003

14.05.2003 Stuttgart – Gewerkschaftshaus RA Uwe Melzer

Zeugnisrecht in der Praxis

Schulung für Betriebsräte bei der Gewerkschaft ver.di.

19.04.2003 Waiblingen – vhs Unteres Remstal RA Gerd Kempner

Unterhalt für minderjährige und volljährige Kinder.

Vortrag in der Volkhochschule Unteres Remstal. In Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV).

2002

09.04.2002 Stuttgart – ev. Stephanus Gemeinde Dürrlewang RA Gerd Kempner

Erben und Vererben

Vortrag für den Seniorenkreis der ev. Stephanus Gemeinde.

11.03.2002 Esslingen – Neckarwerke Stuttgart AG RA Uwe Melzer

Schulung für Wahlvorstände zur Betriebsratswahl

Tagesseminar für Wahlvorstände im Bereich der Neckarwerke Stuttgart AG zur Betriebsratswahl 2002 am 11.03.2002

04.02.2002 Stuttgart – Altes Feuerwehrhaus Heslach RA Gerd Kempner

Steuererleichterungen für Getrennt Lebende und Geschiedene.

Vortrag in Zusammenarbeit mit dem Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV e.V.).