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Satellitenschüssel
 

Mit einer Satellitenschüssel (auch Parabolantenne, Satellitenempfangsanlage, SAT-Anlage genannt) können Satellitenprogramme in Analog- und in Digitaltechnik empfangen werden und es ist hierfür nicht das Kabelfernsehen erforderlich. Die Größe und damit auch die Kosten für diese Zusatzantennen richten sich danach, von welchem Satelliten man Programme empfangen will. Je nach Lage der Wohnung können kleine Antennen bereits auf dem Balkon befestigt werden.

Bei vorhandenem Kabelanschluss im Haus entfällt im Regelfall für Mieter das Recht auf eine eigene Antenne. Mittlerweile wurde auch die Kapazität des Kabelfernsehens ausgebaut, und dort sind nun gegen Zahlung von Zusatzkosten verschiedene Programmpakete in Digitaltechnik empfangbar. Dabei werden zwar nicht alle, aber eine Auswahl von fremdsprachigen Programmen angeboten. Der BGH hat daher entschieden, dass beispielsweise ein ausländischer Mitbürger keinen Anspruch auf die Genehmigung einer eigenen Satellitenschüssel hat, wenn er im Haus über den Kabelanschluss 5 Heimatsender empfangen kann In jedem Einzelfall sind eine individuelle Bewertung und Abwägung der gegenüberstehenden Interessen des Eigentümers an Vermeidung von optischen Beeinträchtigungen und Eingriffen in die Bausubstanz der Fassade gegenüber dem Informationsinteresse des Mieters erforderlich.

Daher sind in jedem Einzelfall beispielsweise folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • die Zahl der tatsächlich durch das Kabel im Haus angebotenen Programme
  • inklusive der kostenpflichtigen digitalen Zusatzangebote
  • die Kosten für Decoder und Zusatzprogramme
  • der Montageort der Parabolantenne
  • deren Durchmesser
  • die optische Beeinträchtigung
  • mögliche alternative Montageorte
  • die erforderliche Kabelführung am und im Haus
  • die notwendigen Eingriffe in die Bausubstanz durch Anbohren von Wand
  • Fensterrahmen
  • Balkongeländer usw.
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