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Gesetzliche Erbfolge - was erben Verwandte
 

Bei der gesetzlichen Erbfolge erben die Personen, die gemeinsame Vorfahren mit dem Verstorbenen (das Gesetz spricht vom Erblasser) haben, also von gemeinsamen Eltern, Grosseltern, Urgrosseltern, etc. abstammen.

Nicht alle Verwandten erben. Es gibt eine Rangfolge. Diese orientiert sich an den sog. Erbordnungen. Es gibt Erben erster, zweiter, dritter Ordnung und weiterer Ordnungen, je nachdem wie eng man mit dem Erblasser verwandt war. Lebt ein Verwandter aus einer vorhergehenden Ordnung, dann schliesst er alle Erben einer entfernteren Ordnung aus.

1.) Erben 1. Ordnung

Erben der 1. Ordnung sind die Kinder des Erblassers, dann deren Kinder und Kindeskinder. Leben Erben der ersten Ordnung, dann schließen sie die Erben aller anderen Ordnungen aus.

Bsp: Der Erblasser hinterlässt 2 Kinder. Jedes Kind erbt zu 1/2. War eines der Kinder bereits verstorben, dann geht dessen Erbteil auf seine Kinder über. Alle weiter entfernten Verwandten sind vom Erbe ausgeschlossen.

Bsp: Der Erblasser hinterlässt die Kinder Ernst und Erna. Ernst ist bereits verstorben. Ernst hatte 2 Kinder Helga und Hugo. Erna erbt zu 1/2. Die Enkel Helga und Hugo erben die Hälfte, die auf Ernst entfallen würde, also je zu 1/4.

2.) Erben 2. Ordnung

Lebt kein Erbe der ersten Ordnung mehr, dann erben die Erben der zweiten Ordnung. Erben der zweiten Ordnung sind die Eltern des Verstorbenen und deren Kinder und Kindeskinder, also die Geschwister und die Neffen und Nichten des Erblassers.

Bsp: Der Erblasser war kinderlos. Die Mutter des Erblassers war bereits verstorben. Der Vater lebt noch. Der Erblasser hatte 2 Brüder. Es sind keine Erben erster Ordnung vorhanden. Es erben damit die Erben zweiter Ordnung, also die Eltern und deren Kinder. Der Vater erbt zu 1/2. Die Brüder erben die Hälfte, die auf die Mutter enfallen würde, also je zu 1/4.

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