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Altersrente - Renteninformation
 

Bei der Renteninformation handelt es sich um einen Kontoauszug über die bisher erworbenen Rentenansprüche, der einen Überblick über persönliche Ansprüche und zu erwartende Leistungen bietet.
Die Renteninformation erhalten Versicherte ab ihrem 27. Geburtstag jährlich, sofern sie zu diesem Zeitpunkt schon mindestens fünf Beitragsjahre auf deren Rentenkonto haben. Ab dem 54. Geburtstag wird alle drei Jahre statt einer Renteninformation eine Rentenauskunft erteilt.

  • Angaben über die Grundlage der Rentenberechnung,
  • die aktuelle Höhe einer vollen Erwerbsminderungsrente,
  • den aktuellen Stand einer monatlichen Altersrente und die Höhe einer bis zur Vollendung des 65. Lebensjahres hochgerechneten Regelaltersrente,
  • Informationen darüber, wie sich künftige Rentenanpassungen auf die Rente auswirken könnten,
  • eine Darstellung der Versicherungszeiten und
  • eine Übersicht über die bisher eingezahlten Beiträge.

Die Renteninformation wird immer auf der Grundlage des geltenden Rechts und der im Versicherungskonto gespeicherten Zeiten erstellt. Sie steht damit unter dem Vorbehalt künftiger Rechtsänderungen und der Richtigkeit und Vollständigkeit des Versicherungskontos.

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