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Rechtsanwaltliche Tätigkeit im Sozialrecht
 

Die Tätigkeit des Anwalts im Bereich des Sozialrechts ist typische Dienstleistung. Beratung und Vertretung des Mandanten heißt häufig auch Mitgestaltung an seiner Zukunft: Welche soziale Absicherung ist zweckmäßig? Empfiehlt es sich, eine Teilzeitarbeit aufzunehmen, in Altersteilzeit überzuwechseln, Teilrente in Anspruch zu nehmen? Sollen Dispositionsmöglichkeiten genutzt werden, wie etwa die Nachzahlung von Beiträgen an die gesetzliche Rentenversicherung, die Wahrnehmung von Befreiungsrechten?
Der Anwalt muss bereit sein, ärztliche Stellungnahmen kritisch zu überprüfen und sich mit dem medizinischen Schrifttum auseinander zu setzen. Das vom SGB X und dem SGG zur Verfügung gestellte Verfahrensrecht einschließlich des Prinzips der Chancengleichheit hilft dem Bürger nur dann, wenn er sich zur Sache äußert und seine individuelle Betroffenheit genau darstellt, dh Funktionseinschränkungen detailliert beschreibt, soweit es um die Anerkennung einer Pflegestufe nach SGB IX, die Entschädigung eines Arbeitsunfalles oder einer Berufskrankheit nach dem SGB VII (gesetzliche Unfallversicherung) oder um den Anspruch auf Rente wegen Erwerbsminderung nach dem SGB VI geht. Im Streit um eine Sperrzeit nach § 144 SGB III oder um eine Rente gilt es, die tatsächliche Arbeitswelt darzustellen. Anwaltliche Dienstleistung geht also über die Interpretation von Gesetzesvorschriften und deren Anwendung auf unstreitige Sachverhalte weit hinaus. Neben der Sachverhaltsaufklärung enthält sie ein »personales Element« im Umgang mit dem Mandanten.

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